Mehr Tempo 30 in Augsburg? – Stadt begrüßt neue Gesetzesänderung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Eine Gesetzesänderung ermöglicht Städten und Kommunen künftig mehr Handlungsspielraum bei Tempolimits. In Augsburg setzte sich die Regierung aktiv für diese Anpassung ein. Welche Maßnahmen werden in der Stadt ergriffen?

Mehr Tempo 30 in Augsburg? – Stadt begrüßt neue Gesetzesänderung

Die Stadt Augsburg engagiert sich durch verschiedene Projekte für die Umwelt und eine attraktive Innenstadt. Dazu zählen beispielsweise der Mobilitätsplan, das „Blue City“-Projekt sowie das Ziel einer Fahrradstadt. Nicht alle Ideen sind dabei erfolgreich. So konnte beispielsweise die Maxstraße nicht langfristig in eine Fußgängerzone umgewandelt werden. Dennoch wird sich auch weiterhin um eine attraktive Innenstadt bemüht, die durch Lebensqualität und Urbanität überzeugen soll.

Gründung einer Tempo-Initiative

Im Juli 2021 gründete die Stadt Augsburg gemeinsam mit Aachen, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“. Mittlerweile engagieren sich 1.093 Städte, Gemeinden und Landkreise bei dem Projekt. Dabei wird sich für ein Eigenbestimmungsrecht der Kommunen eingesetzt, wenn es um die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts geht. Man wolle diese dadurch „zielgerecht, flexibel und ortsbezogen“ gestalten. Wörtlich heißt es auf der Website: „Genau so, wie es die Menschen vor Ort brauchen und wollen!“ Nur so könnten lebenswerte öffentliche Räume geschaffen werden, die „das Gesicht und Rückgrat der Kommunen“ seien. Auch die Sicherheit sei eine wichtige Prämisse.

Konkret geht es dabei um die Frage, an welchen Straßenabschnitten Tempo 30 gelten soll. Derzeit legt die Straßenverkehrsordnung fest, dass dieses nur bei konkreten Gefährdungen oder vor sozialen Einrichtungen wie Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Neben den sozialen Aspekten führt Thomas Dienberg, Leipzigs Baubürgermeister und Sprecher der Initiative, auch den Klima- und Umweltschutz, die Gesundheit sowie städtebauliche Interessen an.

Positionspapier des Zusammenschlusses

In einer Erklärung formulierten die Initiativstädte im Juli 2021 in vier Punkten sowohl Forderungen als auch Hintergründe des Projektes. Darin heißt es:

  1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

  2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

  3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

  4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

Gesetzesänderung als Teilerfolg

Bereits im November 2023 hatte sich der Bundesrat mit der Thematik befasst, doch für eine Änderung konnte nicht die erforderliche Mehrheit erlangt werden. Nach Einigung im Vermittlungsausschuss haben nun Bundesrat und Bundestag im Juni 2024 einer Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Dabei handelt es sich um einen Kompromiss, der zwar nicht alle Forderungen der Initiative umsetzt, aber dennoch von den Beteiligten begrüßt wird. Oberbürgermeisterin Eva Weber freut sich: „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nicht der große, den wir gerne gemacht hätten.“ Nun könne die Geschwindigkeit in den Straßen „ein Stück weit sinnvoller im Sinne der Bedarfe der Augsburgerinnen und Augsburgern“ gestaltet werden.

Auslegung der Vorlagen nach Warten

Derzeit ist noch nicht konkret klar, wie die Vorlagen der Bundesregierung aussehen. So warte man in der Stadt darauf, um die Handlungsspielräume auszuloten und konkrete Stellhebel zu prüfen. Augsburger Baureferent Steffen Kercher erklärt: „Die Gesetzesänderung ist am Ende des Tages nur ein Kompromiss, der uns zwar mehr Flexibilität in einzelnen Bereichen gibt, aber die gewünschte Selbstbestimmung über das Tempo in unserer Stadt leider noch nicht gewährt.“

Wie sich die Gesetzesänderung künftig auf die Geschwindigkeitsvorgaben in Augsburg auswirken wird? Wir halten euch auf dem Laufenden!