Die Augsburger Innenstadt ist ein bedeutender Standort für Handel und Innovation und steht unter stetigem Wandel. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, hat die Stadt umfassende Richtlinien zur Schaufenstergestaltung entwickelt. Diese beinhalten die Nutzung moderner Elemente wie Monitore und Beklebungen und sind ein wesentlicher Bestandteil der strategischen Stadtentwicklung.
Praxisorientierte Lösungen: Zusammenarbeit für klare Regelungen
Unter der Leitung von Oberbürgermeisterin Eva Weber und durch einen parteiübergreifenden Antrag wurden in Zusammenarbeit mit Innenstadtakteur:innen und Expert:innen einheitliche Regelungen für Schaufenstermonitore erarbeitet. Diese Regelungen werden zukünftig von den zuständigen Dienststellen der Stadt Augsburg bei der Genehmigung von Anträgen berücksichtigt.
Entwicklung der Richtlinien
Viele historische Innenstädte stehen vor der Herausforderung, moderne Gestaltungselemente im Zuge von Innovation und Digitalisierung zu integrieren und gleichzeitig das historische Ambiente zu bewahren. Bislang fehlten klare Regelungen, doch nun wurden Richtlinien von einer breit aufgestellten Arbeitsgruppe entwickelt. Diese Gruppe bestand unter anderem aus Vertreter:innen des Innenstadtgewerbebeirats, des Digitalrats, der Kammern, Verbände, Immobilienwirtschaft und Politik. „Mit der jetzigen Regelung ist es deutschlandweit das erste Mal gelungen, einheitliche Obergrenzen zu definieren. Sie räumen jedem Standort in der Innenstadt den notwendigen Spielraum ein, die örtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen“, erläutert Wirtschaftsreferent Dr. Wolfgang Hübschle.
Moderne Präsentation im historischen Kontext
Hübschle betont, dass das Ziel immer darin bestand, die Augsburger Innenstadt als attraktiven Standort für den Einzelhandel weiterzuentwickeln, um mit dem Onlinehandel zu konkurrieren. Dabei ist es wichtig, dass sich Geschäfte modern präsentieren können, ohne das historische Ambiente der Innenstadt zu beeinträchtigen. Die Richtlinien ermöglichen eine zeitgemäße Außendarstellung der Geschäfte und tragen gleichzeitig zum Erhalt des historischen Stadtbilds bei.
Vorgaben für Schaufenstermonitore
Monitore in Schaufenstern müssen vorab denkmalschutzrechtlich genehmigt werden. Diese Genehmigungen beruhen auf spezifischen Kriterien, um Störungen zu minimieren. Die Anzahl und Größe der Bildschirme, die Häufigkeit des Bildwechsels sowie die Helligkeit der Monitore spielen dabei eine wesentliche Rolle. Die Helligkeit variiert je nach den umgebenden Lichtverhältnissen und wird durch die Farbe und Reflektion des Ladeneinbaus beeinflusst. Es wurden allgemeine Obergrenzen definiert, wobei in speziellen Fällen Ausnahmen möglich sind. Wichtig ist, dass Monitore eine maximale Fläche von zwei Quadratmetern pro Schaufenster nicht überschreiten dürfen. Mehrere Bildschirme dürfen zusammen diese Fläche nicht überschreiten. Die Monitore müssen dimmbar sein und in sensiblen Bereichen darf das Bild maximal alle 20 Sekunden wechseln. Um die Lichtverschmutzung zu reduzieren, wird die Abschaltung der Bildschirme ab 23 Uhr empfohlen.
Anforderungen an Schaufensterbeklebungen
Schaufensterbeklebungen in sensiblen Bereichen bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Erlaubt sind Folienbeklebungen bis zu 20 Prozent der Schaufensterfläche. Für Sonderaktionen wie Verkaufsaktionen dürfen zusätzliche Beklebungen bis zu 10 Prozent der Schaufensterfläche genutzt werden. Sonderbeklebungen sind bis zu 15 Wochen im Jahr möglich und müssen im Voraus angezeigt werden. Im restlichen Innenstadtbereich sind Beklebungen ohne Genehmigung erlaubt, dürfen aber nicht gegen öffentliches Recht verstoßen.
Zukünftige Handhabung für Gewerbetreibende
Die neuen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten werden weiterhin umfassend kommuniziert und im nächsten Schritt veröffentlicht, um Gewerbetreibenden einen klaren Leitfaden für die Gestaltung ihrer Ladengeschäfte zu bieten. Dr. Hübschle hebt dabei hervor, dass Geschäftsinhaber:innen dadurch Planungssicherheit und Flexibilität gewinnen, wobei keine kreativen Ideen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Anpassungen an zukünftige Entwicklungen sind ebenfalls möglich.