Doch zurück zur Fußgängerzone? – Das plant die Stadt Augsburg für die Maxstraße | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Oppositionsfraktion im Augsburger Stadtrat möchte zur Thematik „Maxstraße als Fußgängerzone“ einen Bürgerentscheid initiieren. Diese Forderung wurde abgelehnt und stattdessen ein neuer Antrag beschlossen. Was in Zukunft geplant ist.

Doch zurück zur Fußgängerzone? – Das plant die Stadt Augsburg für die Maxstraße

Bereits in den Sommermonaten konnten die Bürger:innen einen kleinen Vorgeschmack auf eine autofreie Maxstraße erhalten – zumindest im Bereich zwischen Merkur- und Herkulesbrunnen. Bänke wurden aufgestellt, Pflanzenbeete an den Wegrand gesetzt und die Leute schlenderten in der Mitte der gepflasterten Straße. Aufgrund einer Klage musste der Verkehrsversuch allerdings im August abgebrochen und wieder zu einem verkehrsberuhigten Bereich zurückgekehrt werden.

Langer Weg mit vielen Stolpersteinen

Die Diskussion um eine autofreie Maxstraße läuft bereits seit 2018 als die Idee erstmals in einer Bürgerversammlung geäußert wurde. Anfangs lehnte der Bauausschuss den Vorschlag ab, da dies die Erreichbarkeit der angrenzenden Gebäude und Straßen zu sehr beeinträchtige. Doch Ende 2019 war das Thema wieder ein zentraler Bestandteil der Bürgerversammlung, woraufhin sich der Stadtrat mit der Forderung befasste und die Machbarkeit einer autofreien Maxstraße überprüfte. Kurz darauf wurde das Projekt in den neuen Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Regierung aufgenommen und seither konstant an einer Lösung gearbeitet.

Nachdem der Verkehrsversuch aufgrund einer Klage eines anliegenden Gewerbetreibenden weit vor dem geplanten Ende wieder abgebrochen werden musste, sah sich die Regierung der Stadt Augsburg vor eine Herausforderung gestellt: Wie sollte nun weiter vorgegangen werden? In einer Stadtratssitzung am 14. Dezember wurde nun darüber diskutiert. Dabei forderte die SPD-Fraktion ein Ratsbegehren, welches vorerst jedoch zurückgestellt wurde. „Für eine reine Interessensbekundung unnötige Kosten zu verursachen, ohne dass klar ist, worum genau es geht und was überhaupt zur Abstimmung steht, wäre verfrüht und führt im weiteren Verlauf zu Frustration“, betonen Peter Rauscher und Verena von Mutius-Bartholy, Fraktionsvorsitzende der Grünen Stadtratsfraktion. Stattdessen wurde ein neuer Antrag beschlossen, in dem die wichtigsten Punkte zur zukünftigen Maxstraße eingebracht werden konnten. Zu diesen zählen die Steigerung der Aufenthaltsqualität, ein Begrünungs- und Beschattungskonzept sowie umweltfreundliche Mobilität. Als nächster Schritt soll nun von der Verwaltung geklärt werden, welche dauerhaften Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung der Prachtmeile möglich und finanzierbar sind.

Verschiedene Statements der regionalen Politiker:innen

Peter Rauscher und Verena von Mutius-Bartholy, Fraktionsvorsitzenden der Grünen Stadtratsfraktion, äußerten sich nach der Stadtratssitzung bedauernd über den Rückgang zum regulären Autobetrieb in der Maxstraße. Dabei sei ihnen die Bürgerbeteiligung zwar ebenfalls ein zentrales Anliegen, welches aber auf Basis solider Daten sowie im Anschluss umsetzbarer Pläne erfolgen solle. Aus diesem Grund hätten sie das Ratsbegehren der SPD-Fraktion abgelehnt, da es aus ihrer Sicht „eine reine PR-Show“ gewesen wäre. Stattdessen arbeite die Verwaltung nun mit Hochdruck an einer Darstellung verschiedener Optionen, um dem Stadtrat so schnell wie möglich eine Diskussionsgrundlage bereitzustellen. Mit dem bereits betroffenen Entschluss in der vergangenen Sitzung setze man sich unverändert für mehr Aufenthaltsqualität, Familien, Kultur und das Leben auf unseren Straßen und Plätzen ein. Dazu zählen mehr Spielplätze und grüne Oasen genauso wie weniger Durchgangsverkehr in der Altstadt oder Baumpflanzungen auf dem Rathausplatz und in der Maxstraße. „Eine Beteiligung der Bürger*innen zum richtigen Zeitpunkt begrüßen wir dabei ausdrücklich“, betonen die Fraktionsvorsitzenden.

Der CSU-Fraktionsvorsitzende Leo Dietz hält ein Ratsbegehren für oder gegen eine Fußgängerzone in der Maximilianstraße zum derzeitigen Zeitpunkt für ein „völlig falsches Signal und Vorgehen“. Stattdessen müsse man die Daten und Ergebnisse des Baureferats aus der Evaluation des Verkehrsversuchs noch abwarten, um ein weiteres Vorgehen planen zu können. Da die Verkehrsberuhigung in der Maximilianstraße in dem Koalitionsvertrag vereinbart wurde, werde man sich laut Dietz auch weiterhin intensiv mit den Möglichkeiten für das Projekt beschäftigen. „Wie sich letztendlich die Umsetzung gestaltet, muss weiter ergebnisoffen betrachtet werden, bevor die fachliche Einschätzung vorliegt“, so Dietz. Dabei wolle man gemeinsam mit den Bürger:innen die Stadt weiterentwickeln, doch dies nur mit Vernunft und auf Basis fachlicher Erkenntnisse sowie Vorschläge der Stadtverwaltung.

Exkurs: Rückblick zum Verkehrsversuch

Der Verkehrsversuch in der Maxstraße startete im Mai 2023 und war ursprünglich für die Dauer von einem Jahr ausgelegt. Dadurch wollte die Stadt die Aufenthaltsqualität zwischen Herkules- und Maximilianbrunnen steigern. Aufgrund der fehlenden Wendemöglichkeiten wurden in diesem Zusammenhang ebenso die Winter- und Dominikanergasse sowie das Apothekergässchen zur Fußgängerzone. Nach der Klage eines Gewerbetreibenden hat das Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden, dass der Versuch bis zum 18. August abgebrochen werden müsse. In der Begründung des Gerichts hieß es, dass die Stadt „die für eine solche straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderliche konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs nicht substantiiert dargelegt habe“. Zur Umsetzung des Versuchs hatte die Stadt Augsburg zuvor argumentiert, dass es in den vergangenen Jahren vermehrt zu großen Menschenansammlungen gekommen sei, bei denen sich viele Personen auf der Fahrbahn aufgehalten hätten und in Zusammenhang mit verstärktem Alkoholkonsum eine Vielzahl von Gefahren entstanden seien.

Doch hatte das Gericht zu dem Urteil zugleich betont, dass die Umsetzung einer dauerhaften Fußgängerzone dennoch möglich sei. Allerdings müssen dafür aus rechtlicher Sicht andere Wege eingeschlagen werden. So wäre beispielsweise eine Begründung durch das Straßen- und Wegerecht ein realistischer Kurs.