Cannabis ist bekannt für seine euphorisierende und entspannende Wirkung. Gerade in den Sommermonaten möchte man ruhige Tage im Freibad oder im Biergarten verbringen – und sich dabei vielleicht auch den ein oder anderen Joint drehen? Trotz der Legalisierung ist das gar nicht so leicht, denn die Vorschriften der Bundesregierung sind streng. Doch in Bayern wird es nochmal komplexer.
Nachrichten aus München: Das Verbot in Bayern
In diesem Moment arbeiten wir an einem Artikel, der die Handhabung der neuen Cannabis-Legalisierung in den Augsburger Biergärten abbilden soll. Wir tippen die Mails an die Gastronomen mit der Frage, wie sie den Konsum in ihren Gaststätten handhaben wollen. Doch die Mühe war umsonst, denn da kommt eine neue Nachricht herein: Bayern hat das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten. Dies beschloss die Landesregierung am heutigen Dienstag, den 16. April, bei einer Kabinettssitzung in München. Gesundheitsministerin Judith Gerlach begründete die Entscheidung: „Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz.“ Damit schaffe man „klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers.“ Des Weiteren sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen. Dies könnte beispielsweise auf Freibäder und Freizeitparks zutreffen.
Weitere Einschränkungen im Freistaat
Das Gesetz des Bundes sieht bereits vor, dass in unmittelbarer Gegenwart von Kindern ein Konsumverbot gilt. Aus diesem Grund dürfte das Verbot auf Volksfesten keine Überraschung sein. Doch der Freistaat geht noch weiter: Cannabis-Produkte werden in Bayern vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst. Damit ist das Kiffen in Innenräumen von öffentlichen Räumen, Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Zudem will die Staatsregierung laut dpa das Kiffen sogar in Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten. Last but not least: Auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in den bereits besagten Biergärten soll ein Konsum verwehrt bleiben.