In ganz Deutschland finden derzeit Demonstrationen gegen Rechtsextremismus statt. Dabei überschreitet die Zahl der Teilnehmenden oftmals die Erwartungen der Organisatoren, sodass Kundgebungen aufgrund des hohen Andrangs abgebrochen werden müssen. Das große Engagement ist noch immer eine Reaktion auf das Geheimtreffen von Rechtsradikalen in Potsdam, das Anfang des Jahres durch die investigativen Recherchen des Medienhauses Correctiv aufgedeckt wurde.
Demonstrationen und Aktionen in der Fuggerstadt
„Wir alle sind Augsburg“ – Das ist das Motto der Friedensstadt und dient zugleich als Bekenntnis für ein friedliches Miteinander. Auch hier, auf dem innerstädtischen Rathausplatz, fanden bereits verschiedene Proteste gegen Rechtsextremismus statt. Ob zur Kundgebung bei Sonnenschein oder zum Lichtermeer in der Dämmerung – mit dabei war stets Oberbürgermeisterin Eva Weber. Schon auf Facebook kündigte sie die vom „Bündnis für Menschenwürde Augsburg und Schwaben e. V.“ organisierten Veranstaltungen an und richtete einen klaren Appell an die Bürger:innen: „Die Zeit, dass ‚die anderen‘ schon irgendwas tun, um die Demokratie zu schützen, ist vorbei. Denn ‚die anderen‘ sind wir alle. Auf uns alle kommt es jetzt an.“ Auch auf den Demonstrationen selbst fand sie starke Worte, indem sie das hohe Gut der freien Regierungsform betonte und zugleich zum gemeinsamen Handeln aufrief. Doch nicht überall traf ihr Engagement auf Wohlwollen: In ihrer Rede am 3. Februar berichtete die Oberbürgermeisterin von heftigen rechtsradikalen Hater:innen und Hassmails, die sie in den vergangenen Wochen erhalten habe. „Doch ich werde nicht ruhig sein“, betonte Weber.
Beschwerde gegen die Oberbürgermeisterin
Doch dies war nicht der einzige Widerstand, auf den die Oberbürgermeisterin mit ihrem Aktionismus traf. Nachdem Eva Weber auch im städtischen Intranet zur Teilnahme an der Demonstration „Gemeinsam gegen Rechts – Für Demokratie und Vielfalt in der Friedensstadt Augsburg“ am 3. Februar aufgerufen hatte, reichten zwei Bürger eine Beschwerde bei der Regierung von Schwaben (RvS) als Rechtsaufsichtbehörde der Stadt ein. Sie kritisierten, dass die Oberbürgermeisterin mit dem Aufruf gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen habe. Des Weiteren läge Befangenheit vor, da Eva Weber als Vorsitzende der Verwaltung gleichzeitig auch Chefin der Stadt als Versammlungsbehörde sei. Aus diesem Grund müsse sie die Regelungen aus dem Versammlungsgesetz neutral umsetzen.
Äußerung der OB zu den Vorwürfen
Eva Weber äußerte sich zugleich zu den erhobenen Vorwürfen und betonte: „Für Demokratie, Menschenwürde und den Rechtsstaat zu demonstrieren sehe ich als meine Pflicht. Sowohl als Bürgerin unseres Landes, als auch als Oberbürgermeisterin und Beamtin, als die ich vor knapp vier Jahren einen Eid auf unsere Verfassung und damit auf genau diese Werte abgelegt habe.“
Entscheidung der Regierung von Schwaben
Die Regierung von Schwaben (RvS) sah nun beide Beschwerden als nicht gegeben an. In der Antwort wurde aufgeführt, dass keine Befangenheit vorliege – auch wenn sich die Oberbürgermeisterin positiv zu dieser Versammlung geäußert habe. Stattdessen sei eine strikte Trennung der innerstädtischen Zuständigkeiten gegeben. So fänden sich viele Fälle, in denen die Stadt für die Genehmigung zuständig sei und sich dennoch zugleich auch zu dem Vorhaben positionieren müsse.
Auch ihre Neutralitätspflicht habe Eva Weber nicht verletzt. Die RvS argumentiert, dass die Kundgebung von einem überparteilichen Bündnis veranstaltet wurde, das dem Schutz und der Erhaltung der Menschenrechte verpflichtet sei. Da sich der Verein dabei nicht explizit gegen eine bestimmte politische Gruppierung wende, ließe sich auch kein Verstoß gegen das für Amtsträger geltende Neutralitätsgebot erkennen.
Äußerung der OB zur Entscheidung des RvS
In ihrer Reaktion auf das Schreiben der RvS betont Oberbürgermeisterin Eva Weber: „Ich bin jedenfalls froh, dass die Regierung von Schwaben meine Einschätzung der Angelegenheit teilt. Sich für unsere Demokratie einzusetzen, ist und muss auch stets in der Zukunft Aufgabe und Pflicht eines jeden gewählten Stadtoberhaupts sein.“