Leinenpflicht im Flößerpark: Wie ist die Regelung für Hunde in Augsburg? | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Stadt Augsburg führt im Flößerpark aufgrund konkreter Vorfälle und Beschwerden eine Leinenpflicht für Hunde ein. Nach einer vierwöchigen Übergangsfrist drohen Bußgelder im Fall des Nichteinhaltens.

Leinenpflicht im Flößerpark: Wie ist die Regelung für Hunde in Augsburg?

An den Eingängen zum Flößerpark hängen nun große Schilder, die auf die Leinenpflicht hinweisen. Eine Maßnahme der Stadt, die bei den anliegenden Hundehalter:innen vielerorts zu Unmut führt. Doch soweit das Auge reicht, bleiben die Vierbeiner in dieser Grünanlage nun angeleint bei ihren Besitzenden.

Neue Regelung im Flößerpark

Die Leinenpflicht gilt in der Grünanlage am Flößerpark zwischen der Ulrichsbrücke und dem Wasserspielplatz. Nachdem in der Vergangenheit vermehrt Beschwerden bei der Polizei und dem städtischen Ordnungsamt eingegangen waren, sah sich die Stadt nun zum Handeln gezwungen. Konkret wurden demnach Erholungssuchende „durch freilaufende Hunde geschädigt, gefährdet oder belästigt“. Dabei sähe man – gerade in der wärmeren Jahreszeit – ein wachsendes Konfliktpotenzial zwischen den unterschiedlichen Akteuren.

Begründung des Augsburger Umweltreferenten

Umweltreferent Reiner Erben begründet die Entscheidung: „Da es um die Sicherheit und Gesundheit von Bürger:innen geht, musste die Stadt entsprechend reagieren. Die aktuelle Grünanlagensatzung der Stadt Augsburg ermöglicht es uns, besondere Flächen auszuweisen, auf denen Hunde an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen sind.“ Unabhängig von der Leinenpflicht bleibe das generelle Hundeverbot auf Spielplätzen außerdem bestehen.

Bußgeld bei Nichteinhaltung

Mitte Mai wurden nun die Zusatzschilder an den Eingängen des Parkes angebracht. Ab diesem Zeitpunkt startete eine vierwöchige Übergangsfrist, innerhalb der im Fall einer Nichteinhaltung nur eine Verwarnung erfolgte. Nach Ablauf wird nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 Euro verhängt.

Gesetzgebung in Deutschland zur Leinenpflicht

Die Festlegung einer Leinenpflicht unterliegt in Deutschland den Ländern selbst, wobei Bayern keine konkreten Gesetze vorgibt. Damit handhabt der Freistaat diese Angelegenheit lockerer als beispielsweise Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Dort gilt eine ganzjährige Leinenpflicht, die nur an gekennzeichnet Flächen als aufgehoben gilt.

Verschiedene Handhabungen in Bayern

Doch auch innerhalb des Freistaats gibt es Orte, an denen Hunde an der Leine zu sein haben. So bilden unter anderem Volksfeste, Märkte, Spielplätze und Sportanlagen eine Ausnahme. Außerdem können sich die Regelungen von Stadt zu Stadt unterscheiden. In München gibt es beispielsweise eine Verordnung, die eine Leinenpflicht für große Hunde in verschiedenen Situationen, darunter bei großen Ansammlungen von Menschen, vorsieht. Auch an konkreten Orten, wie innerhalb des Altstadtrings, in sämtlichen Fußgängerzonen der Stadt und auf allen Wegen städtischer Grünanlagen, sieht die Landeshauptstadt eine Leinenpflicht vor.

Maßnahmen in der Fuggerstadt

In Augsburg wurde bisher weitestgehend auf die Durchsetzung einer Leinenpflicht innerhalb städtischer Grünanlagen verzichtet. Stattdessen hat die Stadt in Zusammenarbeit mit der „IG WAUXburg“ eine Kampagne erarbeitet, die mit #BitteDanke-Schildern in Parks und Grünanlagen generell für ein friedliches Miteinander und für mehr Sauberkeit wirbt. Dabei soll zum einen an eine gegenseitige Rücksichtnahme, die Entsorgung des Mülls sowie auf den Verzicht von lauter Musik ab 22 Uhr hingewiesen werden. Zum anderen dienen sie den Hundehalter:innen als Erinnerung, die „Hinterlassenschaften des eigenen Vierbeiners per Kotbeutel“ zu entsorgen. Auch auf die weitere Verantwortung der Besitzenden, dass keine anderen Leute durch die Hunde belästigt oder gestört werden, wird dadurch ein Blick gelenkt.