Am 8. März 2026 stehen die Kommunalwahlen in Bayern an, mit denen die kommunalen Vertretungen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen neu gewählt werden. Die Landtagsvertretung des Bündnis 90/ Die Grünen schlägt einige Änderungen für einen Gesetzesentwurf vor: Verbote kommunaler Steuern durch die Staatsregierung künftig verhindern – Gästebeitrag, Bettensteuer und kommunale Verpackungssteuer ermöglichen.
Am 13. Mai 2025 hat die Staatsregierung angekündigt, kommunale Verpackungssteuern in Bayern zu verbieten. Die bayerische Regierung, bestehend aus CSU und Freien Wählern, beschränkt somit die Kommunen in ihrer verfassungsrechtlich garantierten Finanzhoheit und verwehren ihnen Einnahmen und Lenkungsinstrumente, wie es bereits 2023 durch das Verbot einer kommunalen Bettensteuer oder 2018 nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge der Fall war.
Stimmen aus der Partei
Die Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Katharina Schulze, äußert sich so dazu:
„Die Staatsregierung verhält sich hier maximal kommunalunfreundlich. Nicht nur, dass sie unsere Kommunen finanziell an der kurzen Leine hält, sondern sie zeigt erneut, dass sie ihnen gar nichts zutraut. Unsere Städte und Gemeinden haben Besseres verdient als diese Gängelung und absolut unnötige Einmischung der Staatsregierung in ihre Angelegenheiten vor Ort. Denn sie wissen selbst am besten, was sie brauchen. Wir Grüne wollen unseren Städten und Gemeinden mehr Entscheidungsfreiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten einräumen, auch in finanzieller Hinsicht.“
Auch Stephanie Schuhknecht, Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung, fordert mehr Entscheidungsfreiheit für die Kommunen:
„Als Abgeordnete für Augsburg und ehemalige Stadträtin bin ich der Meinung, dass die Kommunen vor Ort am besten wissen, was sie brauchen. Deshalb ist keine Einmischung von oben nötig, stattdessen brauchen die Gemeinden mehr Beinfreiheit, um sich selbst zu helfen.“
Cemal Bozoğlu, Mitglied des Bayerischen Landtages, äußert sich zum Verbot kommunaler Verpackungssteuern:
„Die Flut an Einwegverpackungen ist ein ernstes Problem in Kommunen wie auch Augsburg. Wenn unsere Städte das wirksam angehen wollen, brauchen sie dazu die passenden Instrumente. Eine verursachergerechte Verpackungssteuer wäre dafür genau richtig. Hier den Städten die Möglichkeiten zu verwehren, ist der falsche Weg.“
Konkrete Änderungen im Kommunalabgabegesetz
Ermöglichung eines Gästebeitrags im Tourismus
Die Landtags-Grünen wollen die Möglichkeit schaffen, dass Gemeinden von Übernachtungs- und Tagesgästen entsprechende Beiträge erheben können – aber nicht müssen. Zum einen sollen Gemeinden dadurch ihre Einnahmebasis verbreitern und in einen attraktiven Tourismus investieren können, zum anderen soll so eine gewisse Lenkung der Besucher:innenströme ermöglicht werden. Bisher können dies nur die Kurorte in Form der Kurtaxe. Mit dem geforderten Gästebeitrag soll hier Gleichheit zwischen den Kommunen mit Kur- und Heilbadstatus und anderen Fremdenverkehrsgemeinden geschaffen werden.
Beschränkung der Verbotsbefugnisse der Staatsregierung
Das Kommunalabgabegesetz soll dahingehend geändert werden, dass es für sogenannte örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, mit denen eine Gemeinde durch Satzung eine in Bayern bisher nicht erhobene, also neuartige kommunale Steuer wie die Verpackungssteuer einführen möchte, künftig keiner Zustimmung mehr durch die Staatsregierung bedarf. Ein behördliches Verbot darf dann nur noch durch die Kommunalaufsichtsbehörden erfolgen und auch nur, wenn die kommunale Steuer mit höherrangigem Recht unvereinbar ist. Es soll also anders als bisher nicht mehr möglich sein, eine solche Steuer bereits wegen einer – sehr weit zu verstehenden –Unvereinbarkeit mit öffentlichen Belangen zu verbieten. Andere Bundesländer, wie beispielsweise Baden-Württemberg, verzichten bereits auf eine solche weitreichende Verbotsbefugnis der Landesregierung und verlangen ebenso nur, dass die kommunale Steuer mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Bettensteuer erlauben
Das gesetzliche Verbot der kommunalen Bettensteuer, auch Übernachtungssteuer, in Art. 3 Abs. 3, S. 1 KAG, soll gestrichen werden. Insbesondere Städte wie München, Bamberg und Günzburg möchten bei Hotelgästen eine Übernachtungssteuer erheben. Die Landeshauptstadt erhofft sich dadurch jährliche Einnahmen von ca. 60 bis 80 Millionen Euro.