Vom Sozialticket zum Deutschlandticket: Neue Regelungen ab Juni in Augsburg | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Berechtigte des Augsburger Sozialtickets sollen das Abonnement für das Deutschlandticket ab dem 1. Juni vergünstigt nutzen können. Der monatliche Eigenanteil wird bei 44 Euro liegen.

Vom Sozialticket zum Deutschlandticket: Neue Regelungen ab Juni in Augsburg

Seit Monaten macht das Deutschlandticket immer wieder Schlagzeilen. Anfangs wegen der fraglichen Umsetzung, nun wegen der hohen Nachfrage. „Momentan versuchen viele Personen gleichzeitig ein Deutschlandticket zu kaufen, sodass unsere Systeme leider überlastet sind. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut“, heißt es aktuell auf der Website der Deutschen Bahn. Ziel des Tickets ist es, möglichst viele Menschen für den öffentlichen Personen- sowie Schienenpersonennahverkehr zu gewinnen und einen dauerhaften Anreiz für den Umstieg vom Individualverkehr hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu schaffen.

Das Sozialticket in Augsburg

Seit 2015 gibt es das sogenannte „Sozialticket“ in Augsburg. Dieses kann derzeit für einen Preis von 44 Euro erworben werden und gilt in den Zonen 10 sowie 20 des Stadtgebiets. Angesichts der durch steigende Energiepreise angespannten finanziellen Situation vieler Haushalte hatte die Stadt zum Jahreswechsel die seit 2017 geltende Regelung ausgesetzt. Laut dieser sollten die Kosten für die Eigenbeteiligung am Sozialticket jährlich dynamisiert und zum selben Prozentsatz wie die Preissteigerung der Monatskarte der Verkehrsbetriebe angepasst werden. Ansonsten wäre das Sozialticket bei der vergangenen Tariferhöhung bereits auf einen Betrag von 48,40 Euro angestiegen. Die Stadt gab an, nach Einführung des Deutschlandtickets weiter über die Modalitäten dieses Angebots zu entscheiden.

Berechtigt für das Augsburger Sozialticket sind beispielsweise Bezieher:innen von Bürgergeld oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für den Erwerb eines solchen ist ein Antrag bei der Stadt einzureichen.

Neue Regelungen der Stadt

„Mobil zu sein ist ein wichtiger Beitrag zur Teilhabe an der Gesellschaft.“ – Eva Weber

Seit dem 1. Mai gilt nun das 49-Euro-Ticket in Deutschland, welches den Bürger:innen ermöglicht, einen Großteil der öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Dies bringt auch Änderungen für das Augsburger Sozialticket mit sich, über die der Stadtrat in einer Sitzung am 27. April entschied. Demnach sollen alle Berechtigten das Deutschlandticket ab Donnerstag, den 1. Juni, vergünstigt zu einem monatlichen Eigenanteil von 44 Euro nutzen können. Laut Oberbürgermeisterin Eva Weber soll dies verhindern, dass ausgerechnet Menschen mit geringem Einkommen nun mehr zahlen müssen als vorher. Stattdessen sollen die erweiterten Möglichkeiten zum bisherigen Preis nutzbar sein.

Derzeitige Bezieher:innen des Sozialtickets werden vom Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung (ASL) angeschrieben. Personen, die für die Monate April und/oder Mai einen Bewilligungsbescheid zum Erwerb des Sozialtickets erhalten haben, werden automatisch einen Antrag für das vergünstigte Deutschlandticket zugeschickt bekommen.

Das Antragsformular für das Sozialticket ist zudem im Amt für Soziale Leistungen (ASL), im Jobcenter Augsburg-Stadt, in den städtischen Bürgerbüros, in der Bürgerinformation am Rathausplatz und über die städtische Homepage erhältlich. Dieses muss vollständig ausgefüllt und zusammen mit dem Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen an das ASL gesendet werden. Nach Prüfung des Antragsformulars werden eine Bewilligung und ein Bestellschein versendet. Mit diesem Bestellschein können Berechtigte dann bei den Stadtwerken Augsburg das ermäßigte Deutschlandticket bestellen, welches im Juni eingesetzt werden kann.