Nach wie vor werden Schwangerschaftsabbrüche weltweit tabuisiert. Das führt dazu, dass ungewollt Schwangere wichtige Infos für eine selbstbestimmte Entscheidung fehlen. Der sogenannte „Safe Abortion Day“ am 28. September möchte dem entgegenwirken. Wir erklären euch, wofür der Tag steht und wie das Recht auf Abtreibung in Deutschland geregelt ist. Außerdem stellen wir euch das Buch der Lesung genauer vor und liefern euch weitere Infos zur Veranstaltung.
Wofür steht der Safe Abortion Day?
Der „Safe Abortion Day“ findet jedes Jahr am 28. September statt. Er ist der internationale Aktionstag, um auf den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen aufmerksam zu machen. Das Recht auf eine freie und selbstbestimmte Entscheidung ob, wann und wie viele Kinder jemand haben möchte sowie die damit verbundene medizinische Grundversorgung, ist ein Menschenrecht. In vielen Ländern wird Schwangeren dieses Recht verwehrt und eine Abtreibung zieht strafrechtliche Konsequenzen mit sich. Zahlreiche Vereine und Bündnisse kämpfen für sexuelle und reproduktive Rechte. Hierzu zählt auch, Schwangerschaftsabbrüche zu enttabuisieren und Personen für ihre Entscheidung nicht zu verurteilen. Um das Thema aus der Sprachlosigkeit und Tabuzone zu holen, gibt es anlässlich des diesjährigen Safe Abortion Days eine Lesung in der Stadtbücherei Augsburg, die von pro familia e.V und der Gleichstellungsstelle der Stadt Augsburg organisiert wird. Damit soll auch auf die medizinische Versorgungslage in Augsburg aufmerksam gemacht werden. Denn selbst hier in Augsburg - der drittgrößten Stadt Bayerns - mit rund 300.000 Einwohner:innen gibt es keine einzige Praxis, die einen Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung durchführt. Ungewollt Schwangere müssen in dieser deshalb weite Fahrtwege in Kauf nehmen.
Regelungen in Deutschland für einen Schwangerschaftsabbruch
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland werden über das Strafgesetzbuch in Paragraf 218 geregelt. Das hat zur Folge, dass ein Abbruch grundsätzlich rechtswidrig ist aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt. Dies ist der Fall, wenn der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche von einem Arzt/einer Ärztin vorgenommen wird und zuvor eine verpflichtende Beratung von einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle stattgefunden hat. Dort wird dann nach Abschluss der Beratung ein Beratungsnachweis ausgestellt. Nach der Beratung muss aber noch eine Frist von drei Tagen eingehalten werden, bevor der Abbruch tatsächlich durchgeführt werden kann. Weitere Ausnahmeregelungen für Straffreiheit sind medizinische und kriminologische Gründe, z.B. beim Vorliegen eines Sexualstrafdelikts. Ein Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung ist grundsätzliche eine Selbstzahlungsleistung, aber in Ausnahmefällen können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Schwangerschaftsabbrüche werden in allen Ländern unterschiedlich geregelt. Die deutschen Gesetze gleichen international damit zum Beispiel denen in Chile. In unserem Nachbarland Niederlande ist eine Abtreibung beispielswiese bis zur 24. Woche noch möglich.
„Deine Entscheidung – alles was du über Abtreibung wissen musst“
Das gleichnamige Buch der Autorin Laura Dornheim beschäftigt sich mit allen Fragen einer ungewollten Schwangerschaft und beschreibt den Weg zu einer selbstbestimmten Entscheidung. Die Autorin wechselt dabei die Erzählrollen zwischen einer beratenden Freundin, erfahrenen Ärztin und einer schwangeren Person. Das Buch stützt sich auf ihre eigene Erfahrung mit ihrem Schwangerschaftsabbruch und zusätzlichen Fachwissen von Expert:innen. Nachdem die Autorin ausgewählte Ausschnitte vorgelesen hat, bleibt der Raum für Fragen bezüglich Abtreibungen und die Möglichkeit einer offenen Diskussion. Laura Dornheim ist eine diplomierte Wirtschaftsinformatikerin und promovierte in Gender Studies. Sie arbeitet seit 2022 als IT-Referentin der Stadt München und ist als engagierte Feministin bekannt. Der Eintritt zu ihrer Lesung ist frei.
Wann? 26. September, 19 Uhr
Wo? Stadtbücherei Augsburg, S- Forum, Ernst-Reuter-Platz 1