Verdacht auf Corona: Wer bekommt einen kostenlosen PCR-Test?

Schnelltest sind mittlerweile wieder für alle Personengruppen kostenlos. Der PCR-Test dagegen muss in der Regel weiterhin bezahlt werden. Doch wer ist alles berechtigt, sich kostenlos testen zu lassen?

Verdacht auf Corona: Wer bekommt einen kostenlosen PCR-Test?

Um euch selbst und eure Mitmenschen zu schützen, ist es wichtig, euch öfter testen zu lassen. PCR-Tests bieten eine sichere Auskunft, ob die getestete Person mit dem Corona-Virus infiziert ist. Zwar dürfen alle einen PCR-Test machen, aber nicht immer kostenlos. Wir verschaffen euch einen Überblick.

Das gilt für Schwangere und Stillende

Personen mit medizinischer Kontraindikation sind berechtigt einen kostenlosen PCR-Test zu machen. Beispiele hierfür sind Stillende (gilt bis zum 17. Dezember 2021) und psychisch Erkrankte. Um den Test kostenlos zu bekommen, braucht ihr ein ärztliches Attest. Auch Schwangere ab dem ersten Trimester sind bis Ende März berechtigt. Ein ärztliches Attest dient als Nachweis.

PCR-Tests für Kontaktpersonen nicht immer kostenlos

Hattet ihr Kontakt mit einer Coronainfizierten Person, dann braucht ihr eine Mitteilung vom Gesundheitsamt oder eine Quarantäne-Anordnung, um den PCR-Test kostenlos machen zu dürfen. Bekommt ihr allerdings eine Warnung durch die Corona Warn-App, genügt das als Nachweis. Personen mit positivem Antigen-Schnelltest-, Selbsttest- oder PCR-Pool-Test-Ergebnis müssen das Testergebnis als Nachweis vorzeigen. Bei einem Selbsttest muss der positive Teststreifen verpackt in einer Plastiktüte mitgenommen werden.

Ausnahmen für Beschäftigte und spezielle Einrichtungen

Mitarbeitende der Regierungsbezirke erhalten beim Zeigen ihres Beschäftigten-Nachweises oder bei einem Schreiben des Arbeitgebers einen kostenlosen PCR-Test. Die gleichen Nachweisregelungen gelten für Beschäftige von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Auch Beschäftigte von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung müssen ihren Beschäftigten-Nachweis oder ein Schreiben des Arbeitgebers vorzeigen.

Für eine Reihe von Einrichtungen herrschen besondere Regeln. Zu diesen Einrichtungen zählen beispielsweise Schulen, Kindertageseinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Entbindungseinrichtungen, Tageskliniken, Einrichtungen für ambulantes Operieren und Krankenhäuser. Sollte in einer dieser Einrichtungen das Corona-Virus ausbrechen, ist man mit einer Mitteilung der jeweiligen Einrichtung oder in Ausnahmefällen mit einer Mittelung des Gesundheitsamtes berechtigt, einen kostenlosen PCR-Test machen zu dürfen. Auch PatientInnen, BewohnerInnen, BetreuerInnen und BesucherInnen dieser Einrichtungen dürfen den Test kostenlos machen.

Solltet ihr zu einer dieser Gruppen gehören, dann heißt es nur noch: Sich bei einer Corona-Testmöglichkeit in Augsburg testen zu lassen und Daumen drücken.

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