Es ist beschlossen: Ab Sonntag den, 3. April, fallen etliche Corona-Maßnahmen weg. Unter anderem entfällt die Maskenpflicht im Supermarkt und Ungeimpfte haben wieder uneingeschränkten Zutritt zu allen Orten.
Nur noch der „Basisschutz“ in Bayern
Ab kommendem Sonntag, den 3. April, gelten in Bayern nur noch die Regeln für den „Basisschutz“. Was dieser bedeutet, erfahrt ihr jetzt.
Änderungen rund um die Maske
Die generelle FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen entfällt. Nur noch an einigen wenigen Orten müsst ihr weiterhin eine FFP2-Maske aufsetzten.
FFP2 gilt hier:
im öffentlichen Nahverkehr: Flugzeug, Bus, Straßenbahn, Taxi, Bahn, …
in Altenheimen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen
in Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften, sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Das bedeutet auch, dass die Maskenpflicht in Geschäften, Supermärkten und anderen Innenräumen entfällt. Hier besteht lediglich die Empfehlung, eine Maske aufzusetzen.
Zugangsbeschränkungen fallen weg
Ab dem 3. April gilt nirdendwo mehr 2G, 3G oder 2G plus. Diese Zugangsbeschränkungen wurden für alle abgeschafft. Gleiches gilt für die Abstandspflicht. Dennoch bleiben die Hygieneregeln sowie Abstandsregelungen empfohlen.
Achtung: Alle Einrichtungen können von in ihrem Hausrecht eigene Regeln festschreiben. Ein Geschäft kann beispielsweise eine Maskenpflicht für sich vorschreiben.
Testpflicht
In Schulen sowie in Kitas gilt weiterhin die Testpflicht. Diese soll laut aktuellem Stand mindestens bis zu den Osterferien bestehen bleiben. Wer ein Gefängnis, ein Alten- oder Pflegeheim oder eine Klinik besuchen möchte, braucht ebenso einen negativen Corona-Test.