Meta: Persönliche Daten für KI-Training – Widerspruch ist möglich | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Konzern Meta plant, seine Künstliche Intelligenz bald mit den persönlichen Daten von Nutzer:innen zu trainieren. So könnt ihr Widerspruch einlegen.

Meta: Persönliche Daten für KI-Training – Widerspruch ist möglich

Der Meta-Konzern teilte vor Kurzem mit, dass die Nutzer:innen von Social-Media-Plattformen künftig ihre Inhalte für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Verfügung stellen sollen. Damit weitet Meta den Einsatz von KI auf den Plattformen Facebook, Instagram und Threads aus. In den Datenschutzbestimmungen, die Meta nun ändert, heißt es, dass zum Training von KI alle Informationen genutzt werden würden, die über die Dienste und Produkte von Meta geteilt werden. Laut Konzern können dies Beiträge, Fotos oder Bildunterschriften sein. Privatnachrichten sollen allerdings nicht analysiert werden. Von dieser neuen Regelung sind nun Milliarden Nutzer:innen betroffen. Die Regelung soll ab dem 26. Juni 2024 in Kraft treten, weshalb dazu geraten wird, so schnell wie möglich Widerspruch einzulegen.

Die Künstliche Intelligenz von Meta

Spätestens mit der Veröffentlichung von ChatGPT ist ein Wettlauf darum gestartet, wer die zuverlässigste KI auf den Markt bringt. Meta, Google, OpenAI und Co. geht es dabei in erster Linie um generative KI, also Programme, die Gespräche führen, Texte produzieren und Bilder erzeugen können. Facebook-Gründer und Konzernchef Mark Zuckerberg hatte eigentlich andere Visionen: Über Jahre hinweg hat er Milliarden in seinen Traum vom Metaverse gesteckt. Dies ist eine digitale Parallelwelt, in die man sich über Virtual-Reality-Brillen einschleusen kann und die trotz aller Bemühungen ein Nischengeschäft blieb. Deshalb muss nun Künstliche Intelligenz her.

Die KI-Abteilung von Meta bündelt mehrere Projekte, von denen bisher die wenigsten öffentlich bekannt sind. Im April stellte der Konzern jedoch sein Flaggschiff vor: den intelligenten Assistenten Meta AI, der auf dem hauseigenen großen Sprachmodell Llama 3 basiert. Der Assistent ist in den Apps des Konzerns wie Instagram, Facebook und WhatsApp verfügbar und soll Nutzer:innen im Chat und der Suchfunktion behilflich sein. Mark Zuckerberg nannte Meta AI, nicht ganz bescheiden, den „intelligentesten KI-Assistenten, den man kostenlos nutzen kann“. Jedoch spricht der Assistent bisher nur Englisch und kann zwar in mehreren Ländern genutzt werden, allerdings bis jetzt in keinem einzigen Land der EU. Mit den neuen Richtlinien von Meta müssten die Nutzer:innen also Informationen für einen Service hergeben, den sie selbst noch gar nicht nutzen können.

An welchen Daten ist Meta interessiert?

Damit KI-Modelle besser werden, benötigen sie unvorstellbar große Mengen an Daten zum Training. Dabei ist alles verwertbar, was ihnen näherbringt, wie Menschen denken. Um dann eigene Texte oder sogar Bilder und Videos neu erschaffen zu können, muss die KI lernen. Damit die Programme wissen, was sie darstellen sollen, müssen sie mit Informationen gefüttert werden. So, als würde man einem Kind immer wieder einen Apfel zeigen und „Apfel“ sagen, bis das Kind erkennt, weiß und wiedergeben kann, dass dies ein Apfel ist. Und so möchte auch Meta ihre KI verbessern. Dafür benötigt das Unternehmen möglichst viele Daten, die es nun aus den Beiträgen der Nutzer:innen sammeln möchte. Laut eigenen Angaben wird Meta ab dem 26. Juni 2024 alle Inhalte, die über die Produkte und Services des Konzerns geteilt werden, zum Trainieren der KI verwenden. Dabei handelt es sich um Beiträge, Fotos, Videos, Bildunterschriften, Audiodateien oder Nachrichten an eine KI. Dazu zählen alle bisher und in Zukunft veröffentlichten Beiträge sowie Name und Profilbild. Ebenfalls gesammelt wird alles, was Nutzer:innen über die Kamera oder das Mikrofon der Apps aufnehmen, sowie Informationen darüber, welche Inhalte sie sich anschauen oder nicht. Nur Chats mit Privatpersonen bleiben geschützt und sind davon nicht betroffen. Dies ist eine große Menge an Daten, wenn man bedenkt, dass allein EU-weit monatlich über 500 Millionen Nutzer:innen Facebook und Instagram verenden.

Was kann man dagegen machen?

Zunächst muss gesagt werden, dass es nie vollständig ausgeschlossen werden kann, dass persönliche Daten zum KI-Training genutzt werden. Widerspruch gegen die neuen Datenschutzbestimmungen von Meta ist möglich, jedoch umständlich. Verbraucherschützer sehen vor allem kritisch, dass die Nutzer:innen aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht einverstanden sind. Das Verfahren sei somit eher kompliziert und wenig nutzer:innenfreundlich. Meta beruft sich auf Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und somit auf das berechtigte Interesse an der Verwendung der Nutzer:inneninhalte. Es ist jedoch anzuzweifeln, ob dies so stimmt, denn Meta macht es sich damit sehr einfach. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale müssten Betroffene darin einwilligen, dass Meta ihre Daten für das KI-Training verwendet. Deshalb müsste Meta eigentlich eine Zustimmung einholen, anstatt einen Widerspruch anzubieten. Außerdem sei der Widerspruch wohl absichtlich kompliziert gestaltet und funktioniere nicht immer.

Meta bietet die Möglichkeit über Formulare, die „Einspruch einlegen“ heißen, den neuen Regelungen jeweils auf Facebook und Instagram zu widersprechen. Die Formulare werden jedoch nur angezeigt, wenn man eingeloggt ist. Darin muss man erklären, warum die eigenen Daten nicht zum Training von KI verwendet werden sollen. Meta urteilt auf Grundlage dessen dann darüber, ob die persönlichen Gründe höher zu bewerten sind als die eigenen Geschäftsinteressen. Die meisten berichten, dass Meta ihre Widersprüche schon kurz nach dem Absenden des Formulars angenommen haben, ohne dass sie lange Begründungen geschrieben hätten. Bei manchen gab es aber wohl technische Probleme.

In den Formularen muss der Wohnsitz ausgewählt und eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Wenn man mehrere Konten mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen angelegt hat, muss für jede Adresse ein eigenes Formular verwendet werden. Anschließend muss das Feld „Bitte teile uns mit, wie sich diese Verarbeitung auf dich auswirkt” ausgefüllt werden. Die Verbraucherzentrale gibt dafür einige Formulierungsvorschläge, die man nutzen kann:

  • Ich habe das Urheberrecht an meinen geposteten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.

  • Ich habe Angst, dass meine geposteten Daten in falschem Zusammenhang neu veröffentlicht werden.

  • Ich fühle mich allgemein unwohl beim Gedanken an KI.

  • Ich habe Sorge, weil ich nicht einschätzen und auch nicht steuern kann, was genau mit meinen Daten passiert (Kontrollverlust).

  • Ich habe Angst vor möglichen negativen Konsequenzen für mich persönlich, die ich nicht mehr rückgängig machen kann.

  • Ich habe Angst davor, dass meine einmal für die KI genutzten Daten nicht mehr ordnungsgemäß gelöscht werden können, weil sie in das KI-Modell untrennbar eingegangen sind.

  • Ich habe schon einmal negative Erfahrungen mit dem Missbrauch meiner Daten gemacht und möchte daher meine Daten grundsätzlich nicht für KI-Anwendungen zur Verfügung stellen.