Augsburg: Maskenpflicht entfällt in Bus und Bahn

Die Maske fällt: Bayern schreibt künftig keine Mund-Nasen-Bedeckungen mehr in Bussen und Bahnen vor. Die Bundesländer sind sich, wie bei dem Thema Isolationspflicht, auch hier uneins.

Augsburg: Maskenpflicht entfällt in Bus und Bahn

Die Haltung „Team Vorsicht“ hat Bayern nun offenbar endgültig abgeschrieben: Ab 10. Dezember wird nun die Maskenpflicht im öffentlichen Personalverkehr (ÖPNV) abgeschafft. Darauf hat sich die Staatsregierung nach Informationen der Süddeutschen Zeitung am Dienstagvormittag in ihrer Kabinettssitzung verständigt.

Notwendigkeit einer Entscheidung

Die aktuell geltenden, landesspezifischen Corona-Schutzmaßnahmen waren in der sogenannten 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) festgelegt. Diese schrieb vor, dass in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personalverkehrs mindestens eine medizinische Maske zu tragen sei. Im Flugverkehr entfalle diese jedoch. Da diese Verordnung jedoch bis zum kommenden Freitag, den 9. Dezember, befristet war, sahen sich die Politiker nun gezwungen, neue Entscheidungen zu treffen.

Bayern wird zum Vorreiter

Die Maskenpflicht im Personennahverkehr war immer wieder Streitpunkt in der öffentlichen Debatte, auch in der Landespolitik. Aufgrund der aktuell niedrigen Infektionszahlen hat sich die Bayerische Staatsregierung nun für ein schnelles Ende entschieden: Ab Freitag, den 9. Dezember, entfällt die Maskenpflicht in den ÖPNV. Damit ist Bayern das erste und einzige Bundesland, in dem diese Maßnahme fällt. Also aufgepasst: Im Bahn-Fernverkehr ist die Maskenpflicht Sache des Bundes und gilt derzeit noch bis April 2023. In Arztpraxen sowie Pflegeeinrichtungen bleiben die Maßnahmen unterdessen auch in Bayern für Besucher:innen und Patient:innen noch unverändert. Hier besteht weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Regeln zur Isolationspflicht

Lange Zeit galt in Deutschland flächendeckend die Pflicht, sich bei einem positiven Corona Test in Isolation zu begeben. Im November entwickelte sich diese einheitliche Regelung jedoch zu einem Flickenteppich, nachdem die ersten Bundesländer diese Vorschrift aufgehoben hatten. In Bayern sowie in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und der Rheinland-Pfalz gilt diese trotz Empfehlung des Robert Koch Instituts nicht mehr. Positiv Getestete dürfen ihre Wohnung also verlassen, müssen dabei allerdings eine Maske tragen. Die anderen Bundesländer halten derweilen weiterhin an der Isolationspflicht fest.

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