Kommunalwahl 2026 in Augsburg: die wichtigsten Informationen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Am 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Alles, was man zur Wahl im Stadtgebiet Augsburg wissen muss.

Kommunalwahl 2026 in Augsburg: die wichtigsten Informationen

Alle sechs Jahre finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Dabei wählen die Bürgerinnen und Bürger die kommunalen Vertretungen in den Städten, Gemeinden, Märkten und Landkreisen des Freistaates. In diesem Jahr finden die Wahlen am Sonntag, den 8. März, statt. In der Stadt Augsburg wird dabei entschieden, wer im Stadtrat sitzt und wer Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister (OB) wird.

Was ist der Stadtrat und wie wird er gewählt?

Der Stadtrat ist das höchste politische Gremium und die kommunale Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Im Stadtrat sind die Parteien, Wählergruppen und Personen vertreten, die bei der Kommunalwahl die meisten Stimmen erhalten haben. Eine Prozent-Hürde gibt es nicht und die Sitze werden nach dem Höchstzahlverfahren verteilt. Die Anzahl der Sitze ist immer abhängig von der Einwohnerzahl. In Augsburg gibt es momentan 60 stimmberechtigte Stadtratsmitglieder. Die Oberbürgermeisterin führt den Vorsitz im Stadtrat und hat dort die 61. Stimme.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen, seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Augsburg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie läuft die Wahl ab?

Bei der Wahl gibt es zwei Stimmzettel. Einer ist für die Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin, der andere für die Wahl des Stadtrates. Für die Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin hat man eine Stimme, das bedeutet, man wählt eine Person. Auf dem Stimmzettel für die OB-Wahl wird ein Kreuz gemacht. Für die Wahl des Stadtrates hat man 60 Stimmen. Diese können dabei frei verteilt werden. Eine Person kann bis zu drei Stimmen erhalten. Es kann auch ein Wahlvorschlag komplett gewählt werden, das bedeutet, man wählt eine Liste, bei der man das Kreuz bei der Partei oder Wählergruppe setzt. Man kann auch eine Liste wählen und dabei einen oder mehrere Namen streichen. Außerdem kann man auch eine Liste wählen und zusätzlich Stimmen frei verteilen. Hier wählt man eine Liste und kann zusätzlich einzelne Stimmen frei verteilen, dabei wieder pro Person bis zu drei Stimmen. Hier werden dann erst die frei verteilten Stimmen zusammengezählt und die restlichen Stimmen an die Partei oder Wählergruppe vergeben.

Achtung: Werden mehr als 60 Einzelstimmen für den Stadtrat bzw. mehr als eine Stimme für die OB-Wahl vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.

Was muss man zum Wählen mitbringen?

Zur Wahl im Wahllokal müssen ein gültiger Lichtbildausweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, sowie die eigene Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.

Wann erhält man die Wahlbenachrichtigung und wofür braucht man sie?

Alle Wahlberechtigten werden automatisch per Post benachrichtigt. Die Wahlbenachrichtigungen wurden ab dem 2. Februar verschickt und sollten bis zum 15. Februar zugestellt werden. Wer bis Sonntag, den 15. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sie verloren hat, kann beim Wahlamt eine neue Wahlbenachrichtigung anfordern. Die Wahlbenachrichtigung wird für die Wahl im Wahllokal sowie für die Wahl per Brief benötigt. Die Wahlbenachrichtigung muss unbedingt bis nach dem Wahltag aufgehoben werden. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wird sie ein zweites Mal benötigt. Eine mögliche Stichwahl würde am Sonntag, den 22. März, stattfinden.

Wo wählt man?

In welchem Wahllokal man wählt, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wie wählt man per Brief?

Wer am Wahlsonntag keine Zeit hat oder aus anderen Gründen flexibel sein möchte, kann per Brief wählen. Mit der Wahlbenachrichtigung kann man online oder per Post die Briefwahl beantragen. Dies muss jedoch frühzeitig, spätestens bis 3. März um 18 Uhr, erfolgen. Briefwahlunterlagen können außerdem ab Montag, den 16. Februar, bis Freitag, den 6. März, um 15 Uhr, im Bürgerbüro Stadtmitte abgeholt werden. Dies ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Gibt es weitere Möglichkeiten der Wahl?

Wer am Wahlsonntag keine Zeit hat, aber keine Briefwahl machen möchte, kann ab Montag, den 16. Februar, auch im Bürgerbüro Stadtmitte vor Ort mit Briefwahlunterlagen wählen. Dies ist bis Freitag, den 6. März, um 15 Uhr, möglich. Auch hierfür werden ein gültiger Lichtbildausweis sowie die Wahlbenachrichtigung benötigt.