Eilantrag erfolgreich: Gericht kippt Fußgängerzone in der Maxstraße

Das Verwaltungsgericht hat die Fußgängerzone in der Maximilianstraße gekippt. Die Straße muss bis Mitte August wieder für Autos freigeben werden.

Eilantrag erfolgreich: Gericht kippt Fußgängerzone in der Maxstraße

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einem Eilantrag gegen die Fußgängerzone in der Maximilianstraße stattgegeben. Zwei Anlieger hatten gegen den Verkehrsversuch geklagt. Seit dem 1. Mai war die Straße für den Autoverkehr bis auf wenige Ausnahmen gesperrt.

Der Verkehrsversuch, der für die Dauer von einem Jahr ausgelegt war, hatte das Ziel, die Aufenthaltsqualität zwischen dem Herkules- und dem Merkurbrunnen zu steigern. Hierfür wurde die nördliche Maximilianstraße weitgehend verkehrsberuhigt. Aufgrund der Enge der angrenzenden Gassen wurden auch die Winter- und Dominikanergasse sowie das Apothekergässchen zur Fußgängerzone.

Verkehrsversuch wohl „nicht das richtige Instrument“

In der Begründung des Gerichts heißt es, dass die Stadt „die für eine solche straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderliche konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs nicht substantiiert dargelegt habe“. Die Stadt Augsburg hatte argumentiert, dass es in den vergangenen Jahren vermehrt zu großen Menschenansammlungen gekommen sei, bei denen sich viele Personen auf der Fahrbahn aufgehalten hätten und in Zusammenhang mit verstärktem Alkoholkonsum eine Vielzahl von Gefahren entstanden seien.

Das Gericht betont jedoch, dass es dennoch möglich sei, dauerhaft eine Fußgängerzone einzurichten. Allerdings spreche einiges dafür, dass ein Verkehrsversuch im Rahmen des Straßenverkehrsrechts nicht das richtige rechtliche Instrument sei. Mit anderen Mitteln, etwa dem Straßen- und Wegerecht, wäre eine rechtssichere Umsetzung möglich.

Autos dürfen bald wieder in die Maxstraße

Die Stadt muss den betroffenen Bereich innerhalb von zwei Wochen wieder freigeben. Bis zum 18. August müssen die angebrachten Verkehrszeichen entfernt werden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

Wie die Stadt Augsburg mitteilt, werde das Mobilitäts- und Tiefbauamt die Beschilderung anpassen und die notwendigen Änderungen an den bestehenden Ein- und Umbauten im Straßenraum vornehmen. Die nördliche Maximilianstraße wird von einer Fußgängerzone wieder in einen „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ umgewandelt. Die vom Verkehrsversuch unabhängige Sperrung donnerstags, freitags, samstags und an Vorabenden von Feiertagen von 20.30 Uhr bis 5 Uhr für den Verkehr bleibt bestehen.

OB Weber: „Wir hätten gerne länger Erfahrungen gesammelt“

Oberbürgermeisterin Eva Weber betont, dass es „ein mutiger Schritt“ gewesen sei, den Verkehrsversuch ergebnisoffen durchzuführen. Man hätte gerne länger Erfahrungen gesammelt, um am Ende die beste Lösung zu erzielen.

„Insofern finde ich es sehr schade, dass durch die Ungeduld einzelner uns diese Möglichkeit genommen wurde. Hier hätte ich mir persönlich mehr Mut und auch mehr Offenheit gegenüber neuen Ideen gewünscht“, so Weber weiter. Man wolle nun prüfen, welche Bestandteile des Verkehrsversuchs weiter rechtlich zulässig sind. Als Beispiel nennt Weber die Pflanzträge und Blumenkübel, die zur optischen Verkehrsberuhigung beitrügen.

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