Geförderter Wohnraum ist attraktiv – nicht nur für Menschen, die es schwer haben, auf dem aktuellen Wohnungsmarkt ein bezahlbares Zuhause zu finden. Mehr als jeder zweite Augsburger Haushalt hat ein Anrecht auf eine geförderte Wohnung. Jedoch ist bezahlbarer Wohnraum seit Jahren rar. Trotz der kritischen Rahmenbedingungen in der Baubranche sorgen gute Förderkonditionen dafür, dass neue Wohnbauprojekte realisiert werden. Das Amt für Wohnbauförderung und Wohnen (AfWuW) der Stadt Augsburg verzeichnet eine zunehmende Anzahl an Fördergesprächen. Und auch bei der städtischen Wohnbaugruppe herrscht kein Stillstand.
Stadt Augsburg ist offiziell „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt“
Die Stadt Augsburg zählt seit 2013 nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und Mieterschutzverordnung/Bayern als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Damit kommt bei der Begrenzung des Mietpreisanstiegs die Mitpreisbremse zum Tragen. Voraussetzung zur Anwendung dieser ist ein qualifizierter Mietspiegel mit einer ortsüblichen Vergleichsmiete. Laut dem aktuell gültigen Mietspiegel aus dem Jahr 2023 liegt die Basismiete bei einer Wohnfläche von 50 Quadratmetern bei 9,14 Euro pro Quadratmeter.
Über die Hälfte der Augsburger:innen hat Anspruch auf geförderte Wohnungen
Im Stadtgebiet kann der Bedarf nach preiswertem Wohnraum nicht ohne den Einsatz staatlicher Fördermittel gedeckt werden. Immerhin hat mehr als die Hälfte aller Haushalte Augsburgs Anrecht auf geförderte Wohnungen. Zum 1. Januar 2024 waren im Stadtgebiet Augsburg 7.465 geförderte Wohnungen vorhanden. Diese unterliegen, je nach Zeitraum und Förderung, unterschiedlichen Benennungs-, Belegungs- und Mietpreisbindungen, an die sich Vermietende halten müssen. Vergeben werden sie nach Dringlichkeit, die Warteliste ist jedoch lang und das bestehende Angebot reicht nicht aus, um die starke Nachfrage zu bedienen. Des Weiteren fallen immer mehr ältere Sozialwohnungsbestände aus der Bindung und werden zu normalem Wohnraum mit regulären Mietpreisen.
Gute Konditionen für geförderten Wohnungsbau
Umso erfreulicher ist es, dass das AfWuW in den vergangenen drei Jahren 412 geförderte Neubauwohnungen in Augsburg genehmigt hat. Weitere 360 befinden sich derzeit in der Bauausführung. Davon sollen 98 in diesem und ungefähr 150 im nächsten Jahr fertiggestellt werden. Außerdem ist 2024 die Bewilligung der Förderung von rund 200 Wohnungen geplant. Weitere sollen folgen, wie Robert Kern, Leiter des AfWuW, erklärt: „Die Zahl der Fördergespräche steigt. Gute Förderkonditionen – teilweise mit Zinssätzen von 0,5 Prozent auf 40 Jahre Zinsbindung – machen den geförderten Wohnungsbau in der aktuellen Marktlage sehr attraktiv“. Für die nächsten Jahre werden Förderungsgespräche für ungefähr 1.400 Einheiten geführt. Mehr als 150 davon sollen im Rahmen von Großprojekten in einem Antrag zusammengefasst werden.
Wohnberechtigungsschein und EoF
Um eine der geförderten Wohnungen beziehen zu können, benötigt man einen Wohnberechtigungsschein. Grundsätzlich werden drei Stufen der „Einkommensorientierten Förderung“ (EoF) unterschieden. Dafür gelten je nach Familiengröße unterschiedliche Einkommensgrenzen. Für die EoF-Stufen II und III gibt es in Augsburg den sogenannten Stadtwohnschein. Darunter können auch mittlere und höhere Einkommen fallen. 2023 hat das AfWuW 3.196 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt und 608 Wohnungen vergeben. Rund 63 Prozent der vergebenen Wohnungen gehören der städtischen Wohnbaugruppe Augsburg (WBG).
Neuer Sozialer Wohnbau im Prinz-Karl-Viertel
Die WBG führte im März 2024 rund 10.700 Wohnungen. 47 weitere sind derzeit im Prinz-Karl-Viertel im Hochfeld im Bau. Die Wohnanlage in der Max-Gutmann-Straße umfasst 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen. Sämtliche von ihnen werden barrierefrei, zwei zudem rollstuhlgerecht errichtet. Bis Sommer 2025 sollen die Wohnungen fertiggestellt werden.
Die Zielmiete liegt bei 13 Euro pro Quadratmeter. Mietende erhalten im Rahmen der EoF jedoch einen monatlichen Zuschuss. Dieser senkt die tatsächliche Belastung auf ein von ihrem Einkommen abhängiges, angemessenes Niveau. In der niedrigsten Einkommensstufe kann man etwa mit 7 Euro pro Quadratmeter rechnen, in der obersten mit 9 Euro pro Quadratmeter.
Mit der Vermarktung der Wohnungen beginnt die WBG etwa ein halbes Jahr vor Anmietungsbeginn, also im Herbst dieses Jahres. Dabei werden die auf der eigenen Vermarktungsplattform angemeldeten Interessent:innen per E-Mail informiert.
Weitere Projekte in Planung
Parallel zum Projekt im Prinz-Karl-Viertel plant die WBG derzeit 279 weitere Wohnungen – 47 davon in der Urmelstraße in Lechhausen. Sozialreferent Martin Schenkelberg findet, dies sei aus mehreren Gründen eine erfreuliche Nachricht: „Trotz der verschlechterten Rahmenbedingungen herrscht bei unserer städtischen Tochter kein Stillstand. Neben der für alle geltenden Bindungsfrist haben die Wohnungen der WBG für uns als Stadt den Vorteil, dass die Mietpreise auch nach Auslaufen der Mietpreisbindung bewusst sozialverträglich gehalten werden. So entsteht dauerhafter bezahlbarer Wohnraum.“