Neue Regelung für die Sicherheit auf Eisflächen in Augsburg | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Stadt Augsburg regelt das Betreten von Eisflächen zum Schutz aller Bürger:innen. Ziel der Verordnung ist Eigen- und Fremdschutz. Was das bedeutet.

Neue Regelung für die Sicherheit auf Eisflächen in Augsburg

Das immer wärmere Klima verhindert auch in Augsburg häufig das Durchfrieren von Seen und Gewässern, was zu einer großen Gefahr werden kann. Deshalb hat die Stadt Augsburg eine einheitliche Eisflächenverordnung für das gesamte Stadtgebiet erlassen. Demnach ist auf einstimmigen Beschluss des Allgemeinen Ausschusses seit 1. Oktober das Betreten von Eisflächen im Stadtgebiet Augsburg verboten. Grund für die Verordnung sind die zahlreichen Gewässer in Augsburg, die im Winter bei Frost von vielen Eislaufbegeisterten genutzt werden. Dabei besteht jedoch die große Gefahr, dass die Tragfähigkeit der Eisdecke falsch eingeschätzt wird. Rückblickend kam es deshalb trotz wiederholter Warnungen in den Medien immer wieder zu Unfällen – teils mit lebensbedrohlichen Folgen.

Klarheit schaffen für die Sicherheit der Menschen

Vor Erlass der Eisflächenverordnung wurde die Entscheidung, ob eine Eisfläche betreten werden darf, von der jeweiligen grundstücksverwaltenden Dienststelle der Stadt getroffen. Das stadtweite Betretungsverbot soll nun für Klarheit sorgen. Ab sofort dürfen Eisflächen nur betreten werden, wenn sie offiziell freigegeben sind. „Das Betreten von nicht tragfähigen Eisflächen birgt enorme Risiken für die eigene Sicherheit und auch für Rettungskräfte, die im Ernstfall selbst in Lebensgefahr geraten können. Mit der neuen Regelung wollen wir die Menschen schützen und gleichzeitig Klarheit schaffen, welche Eisflächen gefahrlos betreten werden können“, erläutert Ordnungsreferent Frank Pintsch die neue Verordnung.

Hohe Risiken auch für Rettungskräfte

Die Stadt möchte für die Gefahr sensibilisieren, die durch das Betreten oder Befahren einer zu dünnen Eisdecke besteht. Im Falle eines Einbruchs saugt sich die Kleidung schnell mit einer großen Menge an Wasser voll, weshalb es für Betroffene schwer wird, sich an der Wasseroberfläche zu halten. Gerade in tiefen Gewässern, in denen man nicht stehen kann, wird das also schnell zu einer großen Gefahr. Auch Wasserwacht, Rettungsdienst und andere Personen können in diesen Fällen keine rechtzeitige Hilfe leisten, ohne sich selbst in bedrohliche oder sogar lebensgefährliche Situationen zu begeben.

Regelung auch in anderen Städten

Laut Deutschem Roten Kreuz e.V. (DRK) sind stehende Gewässer ab einer Eisschicht von 15 Zentimetern und fließende Gewässer sogar erst ab einer Eisschicht von 20 Zentimetern tragfähig und sicher. Diese Werte werden inzwischen jedoch nur noch in seltenen Fällen erreicht. Gründe dafür sind insbesondere der Klimawandel und die mittlerweile immer kürzer andauernden Frostperioden mit konstant niedrigen Temperaturen. Eine vergleichbare Regelung wurde bereits in anderen Städten, wie Nürnberg, Bamberg und Kempten umgesetzt und hat sich dort auch schon bewährt.

Weitere Informationen zu freigegebenen Eisflächen und Alternativen findet ihr auf der Website der Stadt Augsburg unter „Eislaufen“.