Lange wurde es herbeigesehnt, bald kann es genutzt werden: Mit dem Deutschlandticket, auch 49-Euro-Ticket genannt, können Bürger:innen ab dem 1. Mai zum Einführungspreis von 49 Euro im Monat in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs reisen. Um die Konditionen des Nachfolgers des beliebten 9-Euro-Tickets wurde auf politischer Bühne heftig gerungen. Für Studierende gibt es jedoch nach wie vor keine einheitliche Lösung.
Wie die dpa berichtet, wird es an Bayerns Hochschulen vorerst einen Flickenteppich unterschiedlicher Regeln geben. Während Studierende aus Erlangen oder Nürnberg ihre Semestertickets erweitern können, gibt es in Augsburg und Würzburg bisher keine Möglichkeit, wie eine Umfrage bei den örtlichen Studentenwerken und Verkehrsunternehmen ergeben hat.
Erforderliche Schnittstelle frühestens ab Juni
Eine Sprecherin des Studierendenwerks Augsburg teilt auf dpa-Anfrage mit, dass erst eine Schnittstelle zwischen dem AVV und der Studentenkanzlei geschaffen werden müsse, um den Studierendenstatus zu überprüfen. Damit sei allerdings nicht vor Juni zu rechnen. Wer bereits zum Start am 1. Mai unterwegs sein möchte, muss demnach zusätzlich zum Semesterticket ein eigenes Deutschlandticket erwerben. Dieses ist im monatlich kündbaren Abonnement erhältlich.
Für Münchner Studierende wird die bisherige Zusatzkarte „IsarCard Semester“ nicht mehr angeboten. Das Deutschlandticket kostet bis Semesterende nur 20 Euro mehr, gilt aber bundesweit und kann monatlich gekündigt werden. Wer bereits eine IsarCard für das Sommersemester gekauft hat, kann diese bis einschließlich 30. April ohne Bearbeitungsgebühr zurückgeben und der Kaufpreis wird erstattet.
29-Euro-Ticket ab dem Wintersemester
Ab dem Wintersemester profitieren Studierende von einem neuen geplanten Angebot. Bayern möchte zum 1. September ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket einführen, das bundesweit gültig ist. Der Preis soll bei 29 Euro im Monat liegen. Das Angebot sei eine „sinnvolle Ergänzung“ zum Deutschlandticket, so Ministerpräsident Markus Söder. Es soll nicht nur für Studierende, sondern auch für auch Azubis und Freiwilligendienstleistende gelten.