Heute, am Dienstag, den 14. Dezember, verkündete der Freistaat zum einen die Fortsetzung der 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und zudem Erleichterungen für geboosterte Personen. Jugendlichen wird außerdem mehr Zeit eingeräumt, sich impfen zu lassen.
Das gilt ab Mittwoch, den 15. Dezember
Booster ersetzt Test
15 Tage nachdem eine Person ihre Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss sie bei einer 2G plus-Zugangsbeschränkung keinen Test mehr machen. Die Booster-Impfung ersetzt den PCR- oder Schnelltest demnach. Diese Regel gilt nicht in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern.
Hier gilt 2G statt 2G plus
Für einige Freizeitaktivitäten und Einrichtungen entfällt ab dem 15. Dezember die zusätzliche Testpflicht, heißt, die Zugangsbeschränkung fällt von 2G plus auf 2G.
Bei sportlichen Aktivitäten im Freien. ZuschauerInnen müssen allerdings weiterhin die 2G plus Regel beachten.
Bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien, wie zum Beispiel bei kommunalen Events und Werbeveranstaltungen. Ausgenommen sind Kultur- und Sportveranstaltungen.
In zoologischen und botanischen Gärten (inklusive Innenbereiche)
In Gedenkstätten: Im Freien sowie in Innenräumen
In Freizeitparks: Innen und außen
Auf Ausflugsschiffen
Bei Führungen unter freiem Himmel
2G Ausnahmen gelten weiterhin
Die Ausnahmeregelung für die Gastronomie und für Freizeitaktivitäten von 12- bis 17-jährigen Jugendlichen wird verlängert. Ursprünglich sollte diese bis zum Ende des Jahres auslaufen. Nun wird die 2G-Regelung bis zum 12. Januar in diesen Bereichen nicht eingeführt werden.
Kontaktbeschränkungen
Wie das bayerische Kabinett es bereits geplant hatte, wird es Kontaktbeschränkungen für nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen geben. Sie dürfen sich mit maximal dem eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu privaten Zusammenkünften – egal ob im öffentlichen Raum oder privat – treffen. Nicht mitgezählt werden Kinder bis 12 Jahren. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.
Für geimpfte und genesene Personen gilt für Zusammentreffen die Beschränkung von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen unter freiem Himmel.
Beschränkungen für Silvester
Zwischen Freitag, dem 31. Dezember, 15 Uhr und Samstag, den 1. Januar, 9 Uhr, dürfen maximal zehn Personen in einer Gruppe stehen. Die zunächst angekündigte Sperrstunde für die Gastronomie von 22 bis 5 Uhr wird es nicht geben.
Schnelltests statt PCR-Tests
Beschäftigte und BetreiberInnen, die nach 2G oder 2G plus zugangsbeschränkt sind, müssen nicht länger zwei Mal wöchentlich einen PCR-Test machen. Hier reicht ab dem 15. Dezember ein Schnelltest aus.