Die Corona Regeln ändern sich schnell. Viele verlieren dabei den Überblick. Gerade die neuen Regelungen, wie lange die Impf- und Genesenenzertifikate gelten und wer überhaupt vollständig geimpft ist, können sehr verwirrend sein. Damit ihr den Überblick behaltet haben wir hier eine Übersicht für euch, was in Augsburg gilt.
Genesene
Wer gilt als genesen?
Als genesen gelten gemäß Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden und danach genesen sind. Als genesen gelter ihr auch, wenn ihr euch drei Monate nach der eigenen Infektion einmal impfen lasst.
Wie lange gilt man als genesen?
Das Genesenenzertifikat gilt ab ab dem 28. Tag nach Datum der Abnahme des positiven PCR-Tests bis maximal 3 Monate (90 Tage) nach positivem Test. Das bedeutet also: Der offizielle Nachweis der Covid-19 Infektion muss mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber höchstens 90 Tage in der Vergangenheit liegen. Nur in dieser Spanne geltet ihr nach den Bundesvorgaben als "genesen". Liegt die Covid-19 Erkrankung mehr als drei Monate zurück, wird den Genesenen eine Auffrischungsimpfung empfohlen.
Geimpfte
Doppelt Geimpfte mit mRNA-Impfstoff
Wer gilt als vollständig geimpft?
Als vollständig geimpft gelten Personen, die mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind - derzeit die Impfstoffe von Biontech, Astrazeneca, Moderna, Johnson & Johnson - und bei denen seit der zweiten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
Wie lange geltet ihr als vollständig geimpft?
Das Impfzertifikat ist neun Monate (270) Tage nach der Grundimmunisierung gültig. Grundimmunsierung bedeutet nach der zweiten Impfung. Aber: nach drei Monaten ist eine Booster Impfung empfohlen.
Einfach Geimpfte mit Johnson&Johnson Vakzin
Wer gilt hier als vollständig geimpft?
Ab 01.02.2022 gelten Personen, die mit dem Vakzin von Johnson&Johnson geimpft sind nur noch als vollständig geimpft, wenn eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vorliegt. Diese ist vier Wochen nach der Johnson&Johnson Impfung empfohlen.
Wie lange geltet ihr in diesem Fall als vollständig geimpft?
Auch hier geltet ihr bis neun Monate (270 Tage) nach Grundimmunisierung als vollständig geimpft. Grundimmunisierung bedeutet in diesem Fall also: Nach einer Johnson&Johnson und einer mRNA-Impfung. Aber auch hier wird nach drei Monaten die dritte Auffrischungsimpfung empfohlen.
Wer gilt in Bayern als geboostert und ab wann?
Für geboosterte Personen entfällt bei der 2G-Plus Regelung die Testpflicht. Hier eine Übersicht ab wann ihr in Bayern als geboostert geltet.
geimpft-geimpft-geimpft: Dreifach Geimpfte gelten sofort nach der dritten Impfung als geboostert.
Sonderfall Johnson&Johnson
Auch Personen die anfangs mit Johnson&Johnson geimpft wurden brauchen insgesamt drei Impfungen um als geboostert zu gelten. Das bedeutet also zusammengefasst: Wenn ihr eine erste Impfung mit Johnson&Johnson plus eine Auffrischung mit einem mRNA-Vakzin nach vier Wochen und eine weitere Auffrischungsimpfung mit einem mRNA Impfstoff nach drei Monaten erhalten habt, geltet ihr als geboostert.
geimpft-geimpft-genesen: Wer nach zweifacher Impfung von einer Corona-Infektion genesen ist, gilt als geboostert.
genesen-geimpft-geimpft: Ungeimpfte Genesene brauchen für die "Grundimmunisierung" weiterhin eine Impf-Dosis (nach drei Monaten). Frühestens nach weiteren drei Monaten können sie eine zweite Spritze als Auffrischungsimpfung erhalten. Auch sie gelten im Freistaat dann sofort als geboostert.
geimpft-genesen-geimpft: Infiziert sich ein einfach Geimpfter mit Corona, kommt es auf den Zeitpunkt der Erkrankung an. Ein Beschluss der Ständigen Impfkommission (Stiko) besagt: Hat sich eine Person mindestens vier Wochen nach Verabreichung der ersten Impfdosis infiziert, liegt eine Grundimmunisierung vor. Diese Menschen benötigten dann nur noch eine weitere Impfung, um als geboostert zu gelten.