7 Dinge, die in Augsburg verboten sind | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Von Wildpinkeln bis hin zum Stand-up-Paddling auf den Badeseen: In Augsburg gibt es einige Verbote, an die ihr euch halten solltet. Ob ihr jedes davon bereits kennt?

7 Dinge, die in Augsburg verboten sind

Wie heißt es so schön? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und auch in Augsburg gibt es einige Dinge, die verboten sind, obwohl es im ersten Moment vielleicht gar nicht so klar scheint. Damit ihr dem nächsten Bußgeld entgeht und euch guten Gewissens an die Regeln halten könnt, geben wir euch einen kleinen Überblick. Doch ein Hinweis vorab: Bei den genannten Verwarnungsgeldern können sich Änderungen ergeben. Die Angaben sind also ohne Gewähr.

1. Hunde ohne Leine – und an den falschen Orten

Anders als in vielen anderen Städten gibt es in Augsburg keine generelle Leinenpflicht. Doch Sätze wie „Der will nur spielen“ zählen trotzdem nicht. Wenn euer Hund also nicht folgt, solltet ihr ihn an die Leine nehmen. Doch nicht nur hier müsst ihr aufpassen, sondern auch auf die Route, die ihr mit eurem Hund wählt. Vom 1. April bis zum 31. Oktober sind nämlich Hunde auf Liegewiesen und in Seen verboten. Ob mit oder ohne Leine spielt dabei keine Rolle. Wer dennoch mit seinem vierbeinigen Freund eine Erfrischung sucht, kann in diesem Zeitraum auf Lech und Wertach ausweichen.

2. Stand-up-Paddling auf manchen Seen

Wenn wir schon bei den Seen sind, hier noch ein weiterer Tipp: Wer gerne mit dem SUP unterwegs ist, sollte genau hinschauen, wo er sein Board ins Wasser lässt. Während der Badesaison vom Mai bis September ist Stand-up-Paddling auf dem Kuhsee, dem Ilsesee und dem westlichen Teil des Autobahnsees nämlich verboten. Wer trotzdem nicht auf das Stand-up-Paddling verzichten möchte, kann auf Lech und Wertach ausweichen. Dort ist das Paddeln erlaubt, sofern kein Verbot ausgeschildert ist. Auch auf dem östlichen Teil des Autobahnsees, ab der Insel, darf ganzjährig gepaddelt werden. Beim Ein- und Ausstieg heißt es allerdings Vorsicht: Naturschutzgebiete sowie Bereiche rund um Stauanlagen und Wehre sollten beachtet beziehungsweise gemieden werden.

3. Kippe oder Kaugummi einfach auf den Boden werfen

Spielplatz-Bierchen oder Spielplatz-Kippe? „Ganz schön blöd und deshalb verboten“, heißt es in der Gebrauchsanweisung für Platz und Park der Stadt Augsburg. Dem ist wohl wenig hinzuzufügen. Doch nicht nur dort solltet ihr eure Hinterlassenschaften lieber ordentlich entsorgen. Ein Zigarettenstummel auf dem Boden kann bis zu 40 Euro kosten – ein ausgespuckter Kaugummi ebenfalls. Ein schnelles „Schnips und weg“ kann also ziemlich schnell teuer werden.

4. Alkohol trinken – aber bitte nicht übertreiben

Wunderschöne Sommerabende auf dem Rathausplatz, dazu ein schönes kaltes Getränk und ein bisschen Sonne – klingt eigentlich perfekt. Doch aufgepasst: Ein Feierabendbier im Freien ist grundsätzlich erlaubt, es sollte allerdings nicht übertrieben werden. Wer sich zum „Alkoholkonsum niederlässt“ und dadurch die Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden können, muss mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro rechnen. Auch laute Musik ist tabu, es sei denn, es handelt sich um eine angemeldete Veranstaltung.

5. Mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren

Ihr seid viel mit dem Rad unterwegs und erkundet so die wunderschönen Ecken der Stadt? Da sind wir immer dabei! Trotzdem gilt Vorsicht: Auf dem Stadtmarkt, dem Rathausplatz und auf Gehwegen müsst ihr absteigen und schieben. Auch in der Fußgängerzone ist Radfahren zwischen 11.30 und 20.30 Uhr nicht erlaubt, der Slalom durch die Passanten muss also ausbleiben. Beim Abstellen weist die Stadt mit einem Augenzwinkern darauf hin: Lehnt euer Fahrrad nicht gegen das Rathaus oder umliegende Gebäude. Es sei ja schließlich nicht das „Radhaus“.

6. Wildpinkeln und Hundehaufen liegen lassen

In Augsburg gibt es zahlreiche öffentliche Toiletten. Doch die teuerste? Die gibt es direkt ums Eck, heißt es in der Gebrauchsanweisung für Platz und Park der Stadt. Zumindest wenn ihr euch für die falsche entscheidet, denn Wildpinkeln kostet bis zu 50 Euro. Auch wer den Haufen seines Hundes nicht wegräumt, kann einen solchen Betrag zahlen. Damit euer Spaziergang also wortwörtlich nicht beschissen wird - nehmt am besten vom Beginn an einen Beutel mit.

7. Tauben füttern

Eine Verordnung der Stadt aus dem Jahr 2023 ist für 20 Jahre in Kraft und regelt unter anderem das Taubenfütterungsverbot. Das bedeutet: Wer verwilderte Tauben in Augsburg füttert, handelt ordnungswidrig. Dabei geht es nicht nur darum, mit ein paar Körnern in der Hand durch die Stadt zu laufen und den Tieren aktiv Futter hinzuwerfen. Auch das „Auslegen, Ausstreuen und Anbieten von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden“, ist verboten. Dazu zählen beispielsweise Mais, Kerne, Körner, Backwaren oder Reis.

Ihr seht also: In Augsburg gibt es so einige Regeln, die man vielleicht nicht unbedingt auf dem Schirm hat. Wer sie kennt, spart sich im besten Fall nicht nur Ärger, sondern auch das eine oder andere Verwarnungsgeld.