Auch wenn die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen rückläufig waren, sitzt uns doch Omikron im Nacken. Aus diesem Grund gelten in vielen deutschen Städten an Silvester Ansammlungsverbote. Auch die Stadt Augsburg gab nun die Plätze bekannt, an denen maximal zehn Personen zusammenstehen dürfen.
Was bedeutet das Ansammlungsverbot?
Laut der Allgemeinverfügung, welche die Stadt Augsburg erließ, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld untersagt.
Wenn über zehn Personen zusammenkommen, sind sie dazu verpflichtet sich „unverzüglich zu zerstreuen“, heißt es.
Wann und wo gilt das Ansammlungsverbot in Augsburg?
Die Regelung gilt zwischen Freitag, den 31. Dezember, 15 Uhr und Samstag, den 1. Januar 2022, 9 Uhr.
Auf Basis der Erfahrungen der Stadt Augsburg über die Silvesternächte vorangegangener Jahre, wurden einzelne Plätze in der Innenstadt mit dem Ansammlungsverbot belegt.
Hier gilt das Ansammlungsverbot:
Auf dem Helmut-Haller-Platz in Augsburg-Oberhausen
Auf dem Rathausplatz
Auf dem Elias-Holl-Platz
In der Philippine-Welser-Straße
In der Bürgermeister-Fischer-Straße
Auf dem Moritzplatz
In der Maximilianstraße (vom Rathausplatz bis einschließlich dem Ullrichsplatz)
Auf dem Königsplatz
In der Hallstraße
Auf dem Willy-Brandt-Platz vor der City Galerie
„Die genannten Flächen, auf denen das Ansammlungsverbot gilt, sind die Flächen im öffentlichen Raum, in welchem sich erfahrungsgemäß an Silvester zahlreiche Menschen, in der Regel auch nicht nur vorübergehend, aufhalten“, heißt es in der Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg.
Weiter steht dort: „So positiv spontane Freude und daraus resultierende – friedliche –spontane Feiern und Zusammenkünfte außerhalb der derzeitigen Pandemie auch sind: Unter den derzeitigen Bedingungen der Pandemie ist dieses Verhalten in besonderer Weise geeignet, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu vergrößern.“