Nach der Kabinettssitzung am vergangenen Dienstag, den 27. April, verkündete Ministerpräsident Markus Söder Lockerungen für den Freistaat. Damit ihr den Überblick behaltet, haben wir euch die Änderungen zusammengefasst.
Das bleibt beim Alten
Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr
bestehende Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen (beispielsweise Friseure)
Regeln für den Schulbetrieb
Das ändert sich
Gartencenter, Blumenläden und Buchhandlungen dürfen öffnen
Körperferne Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe dürfen öffnen
Autokinos werden mit Hygienekonzept zugelassen
Zoos und botanische Gärten dürfen öffnen
Kinder unter 14 dürfen zusammen Sport machen
Testpflicht für Geimpfte entfällt
Das sind die Details
Läden
Gartencenter, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen werden als Läden des täglichen Bedarfs eingestuft. Damit gelten für sie die gleichen Regeln wie für Drogerien und Supermärkte. Ebenso inzidenzunabhängig dürfen die körperfernen Dienstleistungsbetriebe öffnen. Darunter fallen zum Beispiel Fotografen, Schuhmacher, Schneidereien, Reparaturdienste im Bereich Telekommunikation oder Autovermietungen. Sie sind ebenso ohne Test und ohne Termin nutzbar.
Freizeit
Der Augsburger Zoo und der Botanische Garten dürfen ihre Außenbereiche öffnen. Allerdings gelten hier strengere Maßnahmen. Alle BesucherInnen ab sechs Jahren benötigen einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test, Kontaktdaten werden aufgenommen und es gilt natürlich FFP2-Maskenpflicht. Erst ab einer Inzidenz unter 100 fällt die Testpflicht weg. Autokinos sind nach den Neuerungen auch möglich. Auch dort gilt außerhalb des Fahrzeugs Maskenpflicht.
Kinder
Hier übernimmt der Freistaat die weniger strenge Regel der Bundesnotbremse: Bei einer Inzidenz von über 100 dürfen unter 14-jährige, in einer Gruppe von maximal fünf, kontaktfreien Sport ausüben. Eine etwaige erwachsene Begleitperson, die sich am Sport beteiligt, muss allerdings einen maximal 24 Stunden alten negativen Coronatest vorweisen können.
Testpflicht für Geimpfte entfällt
Vollständig gegen Corona Geimpfte müssen keine aktuellen negativen Testergebnisse vorlegen. Sie können beispielsweise den Friseurtermin ohne Test wahrnehmen. In der Pressemitteilung der Kabinettssitzung vom 27. April heißt es: „Wer zweimal geimpft ist, sollte auch mehr Freiheiten zurückbekommen.“ Außerdem strebt Ministerpräsident Markus Söder an, die Impfpriorisierung bis Mitte oder Ende Mai aufzuheben, „damit Impfungen in ganzen Betrieben und Behörden, in Familien und Abschlussklassen erfolgen können“.