Hier haben nur Personen Zutritt, die einen 2G Nachweis haben und dort alle mit einem 3G Nachweis. Durch die ständigen Änderungen kann man schon mal leicht den Überblick verlieren. Wir haben deshalb für euch herausgefunden, was für wen und wo gilt.
2G statt 2G plus
Für Geimpfte und Genesenen wurden die geltenden Kontaktbeschränkungen komplett gestrichen. Wo vorher 2G plus herrschte, ist nun nur noch 2G. Das ist gerade im Freizeit- und Kulturbereich ein großer Vorteil – ihr braucht keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr. Die 2G Regelung gilt also für
Konzerte
Kino
Zoos
Freizeiteinrichtungen
Hotels
Schwimmbädern
Thermen und Saunen
3G bei Freizeitaktivitäten
Generell kann man sagen, dass sich die bisherige 2G Regelung in eine 3G Regel verwandelt hat. Habt ihr einen 3G Nachweis, also ihr seid geimpft, genesen oder getestet, dann könnt ihr ab dem 17. Februar 2022 einen Termin beim Friseur ausmachen. Auch andere körpernahen Dienstleistungsbetriebe, die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, könnt ihr besuchen. Wollt ihr euch endlich mal wieder im Fitnessstudio auspowern? Ab heute steht euch auch als ungeimpfte Person nichts mehr im Weg. Dazu zählen auch
Solarien
Museen und Ausstellungen
Bibliotheken und Archive
Im Gegensatz zu den Geimpften und Genesen entfällt die Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte nicht. Sind eine oder mehrere ungeimpfte Personen dabei, gilt: Nur Hausstands-Angehörige plus maximal zwei Angehörige eines weiteren Hausstands dürfen sich treffen.
Weitere Neuerungen
Aufatmen können auch alle, die Hochschulen oder berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen besuchen. Denn mit einem negativen Corona-Test kommt ihr auch ungeimpft rein. 3G gilt ab jetzt auch am Arbeitsplatz, wenn an der Arbeitsstätte physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können. Ein weiterer Vorteil: Mit einem negativen Testergebnis könnt ihr auch wieder den öffentlichen Nah- und Fernverkehr nutzen.
Gilt die 3G Regelung, dann müsst ihr das negative Testergebnis beim Zutritt schriftlich darlegen, entweder ausgedruckt oder auf eurem Handy. Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.